Regeln zur Verhinderung von Diskriminierungen sowie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Allgemeine Grundsätze

Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin bekennt sich zum Grundsatz der weltanschaulichen, religiösen und parteipolitischen Neutralität. Es tritt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und den Rechtsvorschriften der europäischen Union jeder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Nationalität, der religiösen und politischen Überzeugung sowie der sexuellen Identität entschieden entgegen.

Verstöße gegen die genannten Diskriminierungsverbote werden arbeitsrechtlich bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. bei Stipendiaten bis hin zum Widerruf des Stipendiums geahndet.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin bekennt sich zum Grundsatz gleicher Rechte und Pflichten von Frauen und Männern im Berufsleben, soweit nicht Ausnahmen dadurch begründet sind, dass der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nur bei einem Geschlecht verwirklicht werden kann (z. B. Schwangerschaft).

Jede Stelle und jedes Amt im Institut ist Frauen und Männern zugänglich, soweit nicht Gesetze oder Binnenrecht der Max-Planck-Gesellschaft abweichende Regelungen treffen, wie z. B. für das Amt der Gleichstellungsbeaufragten.
Die Institutssatzung und alle sonstigen Regelungen gelten in ihrer sprachlichen Form für Frauen und Männer gleichermaßen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dabei wird neben der Notwendigkeit, Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen (child care), angesichts einer alternden Gesellschaft auch die an Bedeutung gewinnende Aufgabe gesehen, Hilfe bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (elder care) anzubieten.

In der Umsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Max-Planck-Gesellschaft“ vom 10./16./18.04.2008 (GBV Gleichstellung) werden zur Erfüllung dieser Aufgaben familiengerechte Arbeitszeiten angeboten, die sowohl hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs als auch der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und des Arbeitsortes flexibel vereinbart werden können.

Für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr – und in Ausnahmefällen auch darüber hinaus – wird in den Räumen des Instituts eine Kindertagesbetreuung angeboten. Weiterhin werden alle in der GBV Gleichstellung vereinbarten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgegriffen.

Für alle Beschäftigten verbindlich beschlossen vom Direktorium des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin

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